+ Ulf Wintzer - jameda.de

MBST - Molekular Biophysikalische Stimulation (Magnetfeldtherapie)

Der menschliche Körper besteht zu über 95 % aus Wasser, dieser Anteil erniedrigt sich im Alter auf etwa 70 %. Die chemische Formel für Wasser lautet H2O, das heißt Wasser setzt sich aus zwei Wasserstoffatomen (H) und einem Sauerstoffatom (O) zusammen.

Die chemische Zusammensetzung des Wassers erklärt die Funktionsweise der Kernspintomographie (synonym: Magnetresonanztomographie):

Durch Einschalten eines Magnetfeldes werden die Wasserstoffatome aus ihrer ursprünglichen Umlaufbahn in eine höhere Umlaufbahn katapultiert. Wenn der Magnet ausgeschaltet wird fallen die Wasserstoffatome in ihre normale Umlaufbahn zurück und geben dabei eine Energie frei. Die freiwerdende Energie wird im Rahmen der Kernspintomographie zur Bildgebung genutzt und stellt aufgrund des hohen Wasseranteils des Körpers die derzeit sensitivste Untersuchungsform dar.

Im Rahmen der MBST wird ebenfalls ein Magnetfeld aufgebaut, wobei die freiwerdende Energie beim Abschalten nicht für die Bildgebung genutzt wird, sondern zur Stimulation des Stoffwechsels. Bei der MBST handelt es sich um eine therapeutische Kernspinresonanztherapie.

Die Funktionsweise der MBST erklärt ihre Indikation für eine Vielzahl von Erkrankungen insbesondere an den stoffwechsellangsamen (bradytrophen) Geweben des Stütz- und Bewegungsapparat, also an Knorpel, Knochen und Sehnen. Ein Therapieschwerpunkt ist die Behandlung der Arthrose an großen und kleinen Gelenken durch Anregung der Knorpelregeneration.

Die MBST ist wie die Kernspintomographie nebenwirkungsfrei. Kontraindikationen sind metallische Fremdkörper wie z.B. Herzschrittmacher, die sich im Magnetfeld befinden.

Die Therapie erfolgt im Liegen, ist schmerz- und geräuschlos und wird vom Patienten nicht wahrgenommen. Die Behandlungsfrequenz sowie die Dauer der Behandlung sind individuell. 

Die MBST ist eine individuelle Gesundheitsleistung für Selbstzahler und wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Auch private Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten nicht zwangsläufig, weil evidenzbasierte Studien zur Wirksamkeit der Therapie teilweise noch ausstehen.

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