Stosswellentherapie
Extrakorporale Stosswellentherapie (ESWL)
Funktionsweise:
Bei der Stosswellentherapie handelt es sich um ein thrapeutisches Verfahren zur Zertrümmerung von Verkalkungen im Körperinneren. Ursprünglich wurde es in der Urologie zur Zertrümmerung von Nierensteinen eingesetzt. Inzwischen ist die Stosswellentherapie integraler Bestandteil in der konservativen Orthopädie.
Die Stosswellen werden durch einen speziellen Schallkopf gebündelt und fokussiert auf die Verkalkung gerichtet. Hier führen sie durch frequenzmodolierte Wellen zu einer Auflösung von Verkalkungen und zur gleichzeitigen Ausschüttung von Botenstoffen, die die Reparaturmechanismen des Körpers anregen. Die Kalkablagerungen werden durch die Stosswellen zu kleinsten Partikeln zertrümmert, welche dann auf dem Blutweg abtransportiert werden. Positiver Nebeneffekt ist eine ausgeprägte Durchblutungsförderung im Behandlungsgebiet, welche den Abtransport der Partikel unterstützt. Die Erfolgsquote der Behandlung liegt zwischen 70-80 % und erspart Ihnen die sonst einzige Alternative: die operative Therapie.
Indikation:
Klassische Indikation der Stosswellentherapie in der Orthopädie ist die Kalkschulter, der Fersensporn, sowie Ansatztendinosen wie der Golf- und Tennisellenbogen und die Achillodynie. Positive Effekte werden auch der Therapie von nicht heilenden Knochenbrüchen (Pseudarthrosen) beschrieben.
Durchführung:
In Rückenlage wird der Stosswellenkopf auf dem Zielgebiet aufgelegt und durch ein spezielles Gel die Leitfähigkeit verbessert. Die Stosswellen fühlen sich wie kleine Hammerschläge in hoher Frequenz an, die Behandlung ist in den meisten Fällen schmerzfrei. Auf Wunsch kann diese aber auch in örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Die Behandlungsdauer variiert mit Größe und Lokalisation der Verkalkungen und dauert zwischen 15-20 Minuten. Es werden in Abhängigkeit vom Befund 4-6 Behandlungen mit jeweils wöchentlichem Abstand durchgeführt.
Therapiekosten:
Die Stosswellentherapie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten müssen vom Patienten getragen werden. Bei Privatversicherungen sollte vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahmeerklärung eingeholt werden.